Sehr geehrte Vereinsvorstände,
sehr geehrte Damen und Herren,
vollkommen überraschend und unbemerkt hat der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 erneut beschlossen den § 5 des COVID-19-Gesetzes zu ändern, da die bisherige Fassung in der Praxis auf Kritik gestoßen war und vor allem für kleinere Vereine kaum umsetzbar war. Durch die neuen Regelungen soll die Anwendung für Vereine erleichtert werden.
Auch die neu beschlossene Änderung kann – auch ohne Regelung in der eigenen Vereinssatzung – nach wie vor bis zum 31.12.2021 angewendet werden.
Wichtig: die neue Änderung tritt aber erst am 28.02.2021 in Kraft. Also genug Zeit zur Vorbereitung!
In meinen
FAQ zum COVID-19-Gesetz in der Vereinsarbeit
und der Arbeitshilfe zum Umlaufverfahren
habe ich alle wesentlichen Fragen und Probleme bei der Anwendung des Gesetzes beschrieben und erläutert. Vor allem die Arbeitshilfe zum schriftlichen Umlaufverfahren mit Beispielen und allen Mustern soll Ihnen in der Praxis helfen, die wichtigsten Hürden zu nehmen.
Wenn Sie Interesse und Bedarf an diesen FAQ haben, reicht für die Bestellung eine kurze E-Mail an
und Sie erhalten die FAQ als PDF-Dokument gegen Rechnung zum Preis von 12,00 Euro umgehend zugeschickt.
Und: neben dem aktuellen Gesamtbestellschein des Verlages, erhalten Sie mein neues
Merkblatt zum Umgang mit dem Transparenzregister,
damit Sie auch hier auf der sicheren Seite sind.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Stefan Wagner
Verlag Vereins & Vorstandspraxis